Hinweis vorweg: Dieser Guide gibt dir Orientierung, was dir finanziell zusteht. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall fragst du am besten bei der ÖGK oder deinem Steuerberater nach.
Familienbeihilfe 2026 – was dir zusteht
Die Familienbeihilfe ist die Basis-Finanzspritze vom Staat. Einmal beantragt, kommt sie monatlich – so lange dein Kind in Ausbildung ist oder bis 24. Klingt trocken, ist aber dein verlässlichstes Polster im Familienbudget. Kein Einkommensnachweis, kein kompliziertes Verfahren, kein Auszahlungsstopp bei Jobverlust.

Die gute Nachricht: Die Beträge sind 2026 gleich geblieben. Die schlechte: Sie sind gleich geblieben. Die Valorisierung (Inflationsanpassung) wurde im Rahmen des Sparpakets 2026–2028 ausgesetzt. Deine Kaufkraft verliert also Jahr für Jahr – ein Grund mehr, sich jetzt genau anzusehen, was dir zusteht und ob du alle Zuschläge abgreifst.
In Österreich gibt es neben der Familienbeihilfe noch einige Zuschläge und Extras, die viele Eltern gar nicht kennen. Kinderabsetzbetrag, Geschwisterstaffelung, Mehrkindzuschlag, Schulstartgeld – das klingt nach Beamtendeutsch, ist aber bares Geld. In diesem Guide zeige ich dir, was dir konkret zusteht, wie du es bekommst und worauf du 2026 achten musst.
Höhe der Familienbeihilfe – Beträge & Staffelung 2026
Die Familienbeihilfe wird nach Alter der Kinder und Anzahl der Kinder berechnet. Klingt kompliziert, ist aber simpel. Hier die Grundbeträge pro Monat:
- 0 bis 2 Jahre: 138,40 € pro Monat
- 3 bis 9 Jahre: 148,00 € pro Monat
- 10 bis 18 Jahre: 171,80 € pro Monat
- ab 19 Jahren (in Ausbildung): 200,40 € pro Monat
Dazu kommt noch die Geschwisterstaffelung – ein Bonus extra pro Kind, je mehr Kinder du hast. Auch die läuft automatisch:
- Ab 2 Kindern: +8,60 € pro Kind und Monat
- Ab 3 Kindern: +21,10 € pro Kind und Monat
- Ab 4 Kindern: +32,70 € pro Kind und Monat
- Ab 5 Kindern: +44,30 € pro Kind und Monat
- Ab 6 Kindern: +55,00 € pro Kind und Monat
- Ab 7+ Kindern: +63,10 € pro Kind und Monat
Diese Staffelung bekommst du ohne Extra-Antrag. Das Finanzamt addiert sie automatisch zu jeder ausgezahlten Familienbeihilfe dazu. Die Logik dahinter: Je mehr Kinder du hast, desto höher sind deine Ausgaben pro Kind – aber nicht linear, weil sich manche Kosten teilen. Ein zweites Baby braucht nicht doppelt so viel Equipment wie das erste. Die Staffelung gleicht das aus.
Und das Beste: Der Kinderabsetzbetrag in Höhe von 70,90 € kommt automatisch dazu. Musst du nicht extra beantragen. Den zieht das Finanzamt direkt mit der Familienbeihilfe ab – also effektiv bekommst du:
Pro Kind realistisch: 209,30 € (bis 2 Jahre) bis 271,30 € (ab 19 Jahren) plus Geschwisterstaffelung.
Drei Beispiele, damit du’s siehst
| Szenario | Familienbeihilfe | + Absetzbetrag | + Staffelung | Gesamt/Monat |
|---|---|---|---|---|
| 1 Kind (0–2 Jahre) | 138,40 € | 70,90 € | – | 209,30 € |
| 2 Kinder (1 + 4 Jahre) | 138,40 € + 148,00 € | 2×70,90 € | 2×8,60 € | 445,40 € |
| 3 Kinder (2 + 5 + 12 J.) | 138,40 € + 148,00 € + 171,80 € | 3×70,90 € | 3×21,10 € | 734,20 € |
Über die gesamte Kindheit gerechnet fließen da schnell fünfstellige Beträge. Bei einem Kind von der Geburt bis 18 etwa 55.000 € brutto, bei drei Kindern schnell 150.000 €+. Das ist kein Taschengeld, sondern eine massive Entlastung fürs Familienbudget.
Rechne selbst: Auf oesterreich.gv.at findest du die offizielle Tabelle und noch mehr Details. Die genauen Werte bestätigt auch das Bundeskanzleramt auf seiner Informationsseite.
Warum der Kinderabsetzbetrag kein „Extra“ ist – aber trotzdem zählt
Technisch gesehen ist der Kinderabsetzbetrag keine Zahlung, sondern eine Steuergutschrift. In der Praxis läufts aber so: Weil die meisten Eltern ohnehin weniger Steuern zahlen als der Absetzbetrag hoch ist, wird der Rest als Negativsteuer ausbezahlt. Ergebnis: Du bekommst die 70,90 € monatlich aufs Konto – zusammen mit der Familienbeihilfe. Kein Extra-Formular, kein Warten auf die Steuererklärung.
So beantragst du Familienbeihilfe (Schritt für Schritt)
Seit 2015 (bzw. 2019 für alle Bundesländer) läuft der Antrag in Österreich automatisch bei der Geburt. Das Standesamt meldet die Geburt, das Finanzamt zahlt. Kein Papierkram, kein Vergessen. Das ist einer der größten Fortschritte der letzten Jahre im österreichischen Familienförderungssystem.
Aber: Check trotzdem deine IBAN in FinanzOnline, ob die hinterlegt ist. Klingt banal, aber wenn dort noch die alte Kontonummer vom Studentenkredit liegt, fließt das Geld ins Nirwana. Besser einmal reinschauen. Auch wenn du kürzlich umgezogen bist oder die Bank gewechselt hast – das aktualisiert sich nicht automatisch.
Einen eigenen Antrag brauchst du in diesen Fällen:
- Geburt im Ausland (auch innerhalb der EU): Dann läuft nichts automatisch. Du musst die Geburtsurkunde und den Nachweis über die Staatsbürgerschaft einreichen. Das geht postalisch oder über FinanzOnline.
- Verlängerung ab 18 Jahren: Sobald dein Kind 18 wird und weiter in Ausbildung ist (Studium, Schule, Lehre), musst du die Familienbeihilfe verlängern. Dafür brauchst du eine Schul- oder Studienbestätigung. Wichtig: Das Kind muss rechtzeitig einen Status-Nachweis bringen, sonst wird die Zahlung eingestellt.
- Wechsel des beziehenden Elternteils: Lebt ihr getrennt oder ändert sich die Obsorge, kannst du den Bezug wechseln. Auch hier ist ein Formular nötig.
- Geburt vor der Eheschließung: Wenn du nicht verheiratet bist, muss die Vaterschaft anerkannt sein, bevor die Beihilfe fließt. Das regelt meistens das Standesamt gleich mit.
Dafür gibt’s das Formular Beih100 – das machst du am besten direkt über FinanzOnline. Frist: Rückwirkend maximal 5 Jahre. Und Achtung bei volljährigen Kindern: Ihr eigenes Einkommen darf die Grenze von 17.212 € pro Jahr nicht überschreiten, sonst fällt die Beihilfe weg. Dazu zählen Einkünfte aus Ferialjobs, Lehre oder geringfügiger Beschäftigung.
Kinderbetreuungsgeld – alle Konto-Modelle im Vergleich
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist der zweite große Batzen. Hier hast du Wahlmöglichkeiten – und die falsche Entscheidung kann dich Tausende Euro kosten. Also Augen auf.

Seit der Reform 2017 gibt es zwei Grundvarianten: das pauschale KBG-Konto und das einkommensabhängige KBG. Beide unterscheiden sich grundlegend in Bezugsdauer, Höhe, Voraussetzungen und Zuverdienstgrenzen.
KBG-Konto (Pauschalvariante) – für die meisten die richtige Wahl
Das ist die Variante für die meisten Eltern:
- Bezugsdauer: 365 bis 851 Tage (frei wählbar)
- Tagessatz: 17,65 € bis 41,14 € (je nach gewählter Dauer)
- Keine Erwerbstätigkeit vorher nötig – ideal für Studenten, Jobwechsler oder Wiedereinsteiger
- Zuverdienstgrenze: mindestens 18.000 € pro Jahr (steigt mit Mehrfachbezügen)
Die Flexibilität ist der Knaller: Du kannst die Bezugsdauer nachträglich ändern. Kürzer ziehen = mehr pro Tag. Länger strecken = weniger pro Tag, aber länger. Die genauen Staffelungen findest du auf der BKA-Seite zum KBG-Konto.
Was viele nicht wissen: Die 18.000 € Zuverdienstgrenze gilt nur im Kalenderjahr und bezieht sich auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen. Überstunden, 13. und 14. Gehalt zählen da anders rein. Bei Unsicherheit lohnt der Blick in die konkrete Berechnung oder ein Anruf bei der ÖGK.
Einkommensabhängiges KBG – für Gutverdiener
Das lohnt sich für Gutverdiener, die nach der Karenz schnell wieder einsteigen:
- Bezugsdauer: max. 365 Tage (pro Elternteil)
- Höhe: 80 % deines letzten Einkommens, maximal 80,12 €/Tag (~2.400 €/Monat)
- Voraussetzung: 182 Tage Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Monaten vor der Geburt
- Zuverdienstgrenze: nur 8.600 €/Jahr – deutlich strenger!
Realistisch gesagt: Wer vor der Geburt unter 2.000 € netto hatte, fährt mit dem KBG-Konto oft besser. Das einkommensabhängige KBG lohnt sich erst ab einem gewissen Gehaltsniveau. Die 80,12 € pro Tag sind der Höchstsatz – den erreichst du erst ab etwa 3.000 € brutto monatlich.
Aber Vorsicht: Die Zuverdienstgrenze von 8.600 € killt viele Nebenjobs. Wer während des Bezugs zusätzlich arbeitet, muss genau aufpassen. Jeder verdiente Euro über der Grenze wird vom KBG abgezogen. Das ist ein häufiger Falle, in den Eltern tappen, die „nur ein bisschen“ dazuverdienen wollen. Mehr Infos auf der BKA-Seite zum einkommensabhängigen KBG.
Vergleichstabelle KBG-Konto vs. einkommensabhängiges KBG
| Merkmal | KBG-Konto (pauschal) | Einkommensabhängiges KBG |
|---|---|---|
| Max. Bezugsdauer | 851 Tage (allein), 1.063 (Paar) | 365 Tage pro Elternteil |
| Tagessatz | 17,65–41,14 € | Bis 80,12 € |
| Voraussetzung | Keine (nur KV-Deckung) | 182 Tage Arbeit vor Geburt |
| Zuverdienstgrenze | 18.000 €+ | 8.600 € |
| Flexibel nachträglich | Ja | Nein |
| Ideal für | Geringverdiener, Studenten, Selbstständige | Gutverdiener mit Job-Rückkehr |
Partnerschaftsbonus – dein Anteil als Vater
Ein spannendes Detail: Beim KBG-Konto sind 20 % der Bezugsdauer für den zweiten Elternteil reserviert (mindestens 91 Tage). Nimmst du sie nicht, verfallen sie. Keine Übertragung, kein Nachteil für die Partnerin – es wird einfach weniger bezogen. Das ist kein Bug, das ist ein Feature: Der Staat will damit aktiv Väter in die Elternzeit holen.
Was bedeutet das für dich? Wenn deine Partnerin die ersten zwei Jahre daheim bleibt, stehen ihr nur 80 % des höchstmöglichen Bezugs zu. Die restlichen 20 % sind für dich reserviert. Nutzt du sie nicht, sind sie weg. Das sind bei voller Ausschöpfung des KBG-Kontos (max. Tage) etwa 170 Tage, die niemand bezieht – und entsprechend ~3.500 €, die ihr einfach liegen lasst.
Du musst nicht Vollzeit zu Hause bleiben. Schon 91 Tage als zweiter Elternteil reichen für den vollen Partnerschaftsbonus. Das kann auch die ersten drei Monate nach dem Papamonat sein oder auf mehrere Blöcke verteilt. Mit deinem Arbeitgeber lässt sich meist eine Lösung finden.
Welches KBG-Modell für dich?
Faustregel, die dir wirklich hilft:
- Geringverdiener, Studenten, Jobwechsler → KBG-Konto (pauschal). Keine Voraussetzungen, hohe Zuverdienstgrenze, maximale Flexibilität.
- Gutverdiener mit fixem Job → Einkommensabhängiges KBG. Wenn du vor der Geburt über ~3.000 € brutto hattest, holst du damit mehr raus.
- Selbstständige → KBG-Konto. Das einkommensabhängige KBG ist für Selbstständige kaum praktikabel (schwankende Einkünfte, aufwändige Nachweise).
- Unsicher? → Nimm erstmal das KBG-Konto. Du kannst nachträglich wechseln – von pauschal auf einkommensabhängig geht nicht, aber du kannst die Bezugsdauer anpassen.
Schulstartgeld und Sonderzahlungen
Neben der monatlichen Beihilfe gibt’s noch ein paar Extras, die viele übersehen. Gerade weil sie nicht monatlich kommen und nicht immer mit der üblichen Auszahlung zusammenfallen.
Schulstartgeld – 121,40 € einfach so
Für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren zahlst du im August automatisch 121,40 € extra. Kein Antrag nötig. Das Geld kommt mit der Familienbeihilfe. Deckt die Schultasche, Hefte, Turnsackerl – zumindest ansatzweise. Für den ganzen Ausflug ins Interspar-Heftl-Kaufhaus reichts freilich nicht, aber es hilft. Bei zwei Kindern im Schulalter sind das immerhin 242,80 € im August. Das Finanzamt überweist es automatisch auf das hinterlegte Konto.
Das Schulstartgeld wurde erst 2024 eingeführt – ein Novum in der österreichischen Familienförderung. Es ist ein erster Schritt, die hohen Kosten zum Schulanfang abzufedern. Die Höhe orientiert sich an den tatsächlichen Ausgaben für Schulmaterial, die laut AK-Studie bei rund 200–400 € pro Kind und Jahr liegen.
Mehrkindzuschlag – ab dem dritten Kind
24,40 € pro Monat extra, wenn du mindestens drei Kinder hast. Aber:
- Dein Jahreseinkommen (gemeinsam mit Partner, falls verheiratet) darf 55.000 € nicht übersteigen
- Du musst den Zuschlag jährlich beantragen – über die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich)
Der Haken: Die Einkommensgrenze ist seit Jahren nicht valorisiert. Mit 55.000 € Haushaltseinkommen bist du heute kein Spitzenverdiener mehr, fliegst aber trotzdem raus. Die Grenze gilt übrigens für das Gesamteinkommen beider Elternteile, wenn ihr verheiratet seid oder eingetragene Partner. Lebt ihr getrennt und einer von euch bezieht die Familienbeihilfe, zählt nur dessen Einkommen. Mehr zum Mehrkindzuschlag auf oesterreich.gv.at.
Ein grauer Bereich: Viele Eltern vergessen diesen Antrag einfach. Der Mehrkindzuschlag wird nicht automatisch ausgezahlt – du musst ihn jedes Jahr über FinanzOnline oder den L1-Formular beantragen. Wer drei oder mehr Kinder hat, sollte das unbedingt im Kalender markieren. 24,40 € × 12 = 292,80 € pro Jahr – das ist kein Pappenstiel.
Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung
Hat dein Kind eine Behinderung ab 50 %, bekommst du +189,20 € monatlich. Dafür brauchst du eine Bestätigung des zuständigen Amtes (Sozialministeriumservice). Der Zuschlag kommt zur normalen Familienbeihilfe dazu und wird bis zum 24. Lebensjahr des Kindes ausbezahlt, unabhängig von einer Ausbildung. Achtung: Der Behindertenfreibetrag (steuerlich) ist ein separates Thema – der wird über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.
Vater-spezifische Tipps – was du extra kriegst
Es gibt ein paar Dinge, die wirklich nur für Väter gedacht sind. Nicht verfallen lassen. Viele kriegen gar nicht mit, was ihnen zusteht, weil die Informationen meist auf Mütter zugeschnitten sind.
Familienzeitbonus (Papamonat)
Der Papamonat ist kein Mythos. Du bekommst 54,87 € pro Tag, 28 bis 31 Tage – insgesamt rund 1.700 €. Voraussetzung: 182 Tage Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Monaten. Den Antrag stellst du binnen 121 Tagen ab der Geburt. Das Geld kommt von der ÖGK.
Wichtig: Das ist kein Urlaub. Du bist in dieser Zeit von der Arbeit freigestellt und bekommst das Familienzeitbonus-Geld vom Staat. Dein Arbeitgeber zahlt in diesen Tagen nichts – muss dich aber freistellen. Einzige Voraussetzung außer der Erwerbstätigkeit: Du und deine Partnerin habt Anspruch auf Familienbeihilfe. Offizielles zum Familienzeitbonus.
Praktische Tipps: Beantrage den Papamonat so früh wie möglich, am besten direkt nach der Geburt. Die ÖGK braucht das ausgefüllte Formular und die Geburtsurkunde. Dein Arbeitgeber muss die Dienstfreistellung bestätigen. Kündige es deinem Chef am besten schon in der Schwangerschaft an – viele Arbeitgeber sind überrascht, dass Väter diesen Anspruch haben, und brauchen Vorlauf für die Vertretungsplanung.
Und noch ein Detail: Der Papamonat ist nicht mit dem KBG kombinierbar. Du kannst also nicht gleichzeitig KBG beziehen und den Papamonat nehmen. Die Reihenfolge ist klar: Papamonat zuerst (erste 4 Wochen nach Geburt), danach eventuell KBG. Das muss man planen.
KBG-Wechsel zur Partnerin – clever gemacht
Verdienst du mehr als deine Partnerin? Dann kann es Sinn machen, dass du das Kinderbetreuungsgeld beziehst – auch wenn du weiterarbeitest. Über das Formular Beih99 kann deine Partnerin auf ihren Bezug verzichten. Dann kriegst du das KBG (höherer Tagessatz wegen deines Einkommens) und sie hat trotzdem die Elternzeit.
Klingt bürokratisch. Ist es auch. Aber es kann sich richtig lohnen. Beispiel: Du verdienst 4.000 € brutto, deine Partnerin 2.000 €. Beim einkommensabhängigen KBG bekäme sie maximal ~1.400 €/Monat, du ~2.400 €/Monat. Wenn du die ersten Monate beziehst, während deine Partnerin in Karenz ist, holt ihr zusammen bis zu 1.000 € mehr pro Monat raus. Das müsst ihr dann nur noch untereinander verrechnen.
Das geht übrigens auch mit dem pauschalen KBG. Der Tagessatz ist zwar unabhängig vom Einkommen, aber die Bezugsdauer könnt ihr flexibel aufteilen. Auch hier: Der Partnerschaftsbonus gilt – mindestens 91 Tage müssen beim zweiten Elternteil liegen, sonst verfallen sie.
Väterkarenz
Nach dem Papamonat kannst du bis zu 2 Jahre unbezahlt karenzieren – braucht aber die Zustimmung deines Arbeitgebers. In Firmen mit Betriebsvereinbarung zur Väterkarenz hast du einen Rechtsanspruch. Alles andere ist Verhandlungssache.
Auch wenn du nicht das volle Jahr nimmst: Drei Monate können schon den Unterschied machen für deine Bindung zum Kind und für die Karriere deiner Partnerin. Während der Karenz hast du übrigens Kündigungsschutz – genau wie Mütter. Dein Job ist gesichert, auch wenn du nur ein paar Monate pausierst.
Praktischer Hinweis: Die unbezahlte Karenz bedeutet, dass du in dieser Zeit kein Gehalt bekommst. Aber: Du kannst während der Karenz geringfügig arbeiten (bis 551,10 € monatlich, Stand 2026), ohne den Kündigungsschutz zu verlieren. Das nutzen viele Väter für eine sanfte Rückkehr in den Job.
Was ändert sich 2026? Der Valorisierungs-Stopp
Die kurze Antwort: Nichts Gutes. Die Familienbeihilfe wurde 2025 zum letzten Mal valorisiert (inflationsangepasst). Für 2026, 2027 und 2028 hat die Regierung die Erhöhung ausgesetzt. Das bedeutet: Die Beträge bleiben eingefroren, während die Preise weiter steigen.
Bei einer Inflation von 3–4 % pro Jahr verlierst du real betrachtet in drei Jahren rund 10 % Kaufkraft. Die 209,30 € für ein Kleinkind sind dann nur noch ~190 € wert. Kein Grund zur Panik, aber ein Grund, deine Finanzen im Blick zu behalten und die anderen Zuschüsse nicht liegen zu lassen.
Das Sparpaket 2026–2028 trifft Familien doppelt: Hier werden Leistungen eingefroren, während auf der anderen Seite die kalte Progression bei der Steuer teilweise ausgeglichen wird. Entwarnung gibt es beim Kinderabsetzbetrag: Der bleibt vorerst unberührt. Auch der Mehrkindzuschlag und das Schulstartgeld sind nicht direkt betroffen – allerdings sind auch sie nicht valorisiert, schleichen sich also langsam leer.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann kommt die Familienbeihilfe an?
Spätestens am 8. jedes Monats ist das Geld am Konto. Erster Zahltag ist meist im Monat nach der Geburt. Wenn der 8. auf ein Wochenende fällt, kann es auch schon am Bankarbeitstag davor kommen. Das Schulstartgeld kommt im August mit der regulären August-Zahlung.
Bekomme ich Familienbeihilfe auch wenn ich arbeitslos bin?
Ja. Die Familienbeihilfe ist einkommensunabhängig. Ob du arbeitest, arbeitslos oder in Karenz bist – sie steht dir zu, solange du in Österreich lebst und Anspruch hast. Das ist ein grundlegender Unterschied zu vielen anderen Sozialleistungen, die an den Erwerbsstatus gekoppelt sind. Auch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch.
Bekomme ich Kinderbetreuungsgeld auch als Selbstständiger?
Ja. Das pauschale KBG-Konto steht auch Selbstständigen offen. Voraussetzung ist die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich. Das einkommensabhängige KBG ist für Selbstständige schwieriger, weil die 182-Tage-Regel und die Nachweispflicht für das Einkommen komplizierter sind. Die meisten Selbstständigen wählen daher die pauschale Variante.
Wie lange kann ich Kinderbetreuungsgeld maximal beziehen?
Allein: bis zu 851 Tage. Als Paar (beide Eltern teilen sich den Bezug): bis zu 1.063 Tage. Das sind knapp drei Jahre, in denen monatlich Geld fließt. Die Tage sind Kalendertage, nicht Werktage. Wer also die kürzeste Variante wählt (365 Tage), bekommt 12 Monate lang Geld. Die längste Variante (851 Tage) entspricht etwa 28 Monaten.
Muss ich die Familienbeihilfe zurückzahlen, wenn mein Kind neben der Ausbildung arbeitet?
Kommt drauf an. Solange das Einkommen deines Kindes die jährliche Grenze von 17.212 € nicht übersteigt, bleibt alles beim Alten. Liegt es drüber, wird die Beihilfe für das Jahr, in dem die Grenze überschritten wurde, zurückgefordert. Das passiert meistens beim Steuerausgleich im Folgejahr. Tipp: Sobald dein Kind einen Ferialjob annimmt, mit der entsprechenden Zuverdienstschätzung rechnen.
Fazit – Check deine Ansprüche, nicht verschenken!
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld sind die zwei dicken Brocken, die dir als Vater in Österreich zustehen. Kein Antrag bei der Geburt im Krankenhaus? Meistens automatisch geregelt. Trotzdem: IBAN checken, Beih100 für Sonderfälle parat haben, und ganz wichtig – den Partnerschaftsbonus und Papamonat nicht verfallen lassen.
2026 ist kein Jahr der großen Sprünge für Familienförderung. Die Beträge sind eingefroren. Also nutz, was da ist. Rechne durch, ob das einkommensabhängige KBG für dich passt. Und wenn du unsicher bist: Hol dir einen Termin bei der ÖGK oder deinem Steuerberater. Die 100 € Beratung sparen dir im Zweifel Tausende.
Kurze Checkliste für dich:
- IBAN in FinanzOnline geprüft? ✅
- Papamonat beantragt (innerhalb 121 Tagen)? ✅
- Partnerschaftsbonus eingeplant (91+ Tage als Vater)? ✅
- Mehrkindzuschlag beantragt (bei 3+ Kindern)? ✅
- KBG-Modell durchgerechnet? ✅
Hilfreiche Links zum Vertiefen: